Sicherheit ist Sichtbar

Haftung

Verkehrsteilnehmer sind verpflichtet, unabhängig von den äußeren Bedingungen, alle Verkehrszeichen zu beachten.

Wer haftet aber bei Nichtbeachtung von Verkehrszeichen, die physikalisch nicht erkannt werden können, weil ihre Retroreflexionsleistung weit unter die DIN-Vorgaben abgesunken ist? Hier stehen die zuständigen Behörden in der Pflicht, die vorgeschriebene Überprüfung der Funktion bei Nacht konsequent wahrzunehmen.